§ 112 Abs 2 lit c NÖ JagdG (Anspruchsverlust auf Ersatz eines Jagd- oder Wildschadens bei Unterlassung eines Vergleichsversuches mit den Jagdausübungsberechtigten, Verletzung des Gleichheitssatzes, unnötige Erschwerung der Anrufung der Behörde durch Rechtsschutzsuchenden)
VfGH 02.03.1995, G 277/94