§ 51 Abs 1 FrG (Schubhaft, Beschwerde an den Unabhängigen Verwaltungssenat; Zulässigkeit auch nach Entlassung aus der Schubhaft)
§ 52 FrG (Entscheidung durch den Unabhängigen Verwaltungssenat)
Art 6 Abs 1 PersFrSchG 1988 (Entscheidung über Rechtmäßigkeit des Freiheitsentzuges)