§ 6 Abs 1 AufenthaltsG (Aufenthaltsbewilligung, Antragsbindung)
§ 6 Abs 2 AufenthaltsG (Aufenthaltsbewilligung, Antragstellung, vor Einreise vom Ausland, Verlängerungsanträge vom Inland aus)
§ 13 Abs 1 AufenthaltsG (Übergangsbestimmung, rechtmäßiger Aufenthalt zum Zeitpunkt des Inkrafttretens, Aufenthaltsbewilligung, Antragstellung, wie Verlängerungsantrag; langjähriger Aufenthalt im Inland, zweimonatige Überschreitung der Frist zur Sichtvermerksverlängerung, Antragstellung vom Inland)