§ 14 Z 1 ZDG (Aufschiebung des o Zivildienstes; Voraussetzung, dass der ASt Schüler ist oder in sonstiger Berufsvorbereitung steht; bereits abgeschlossene Berufsausbildung)
VwGH 25.01.1994, 94/11/0001
1. Die im § 14 Z 1 ZDG gen „anderen rücksichtswürdigen Umstände“ ersetzen aber nicht die Tatbestandsvoraussetzung, dass es sich um einen Zivildienstpflichtigen handelt, der „sonst in einer Berufsvorbereitung“ steht. „Andere rücksichtswürdige Umstände“ allein rechtfertigen somit nicht den Aufschub des Antrittes des Zivildienstes nach § 14 Z 1 ZDG. Rücksichtswürdige Umstände, die nicht mit der Unterbrechung einer Berufsvorbereitung im Zusammenhang stehen, können nur im Rahmen eines A nach § 13 Abs 1 Z 2 ZDG geltend gemacht werden.