§ 63 Abs 3 AVG (Berufung, Berufungsantrag, Berufungsbegründung; keine formalistische Gesetzesauslegung)
VwGH 17.11.1994, 94/09/0221
Die von der bel Beh zurückgew Berufung erfüllt entgegen der Auffassung der bel Beh die Anforderungen des § 63 Abs 3 AVG. Der Bf hat mit seiner Berufung die Aufhebung des erstinst B wegen offensichtl Rechtsirrtums begehrt. Er bezeichnet die rechtl Beurteilung der Beh 1. Inst als unrichtig und bemängelt sinngem die VerfFührung wegen nicht hinreichender Untersuchung der Vereinsstruktur; er macht damit eine Ergänzungsbedürftigkeit des Sachverhaltes geltend. Damit ist aber sowohl erkennbar, was der Bf anstrebt und womit er seinen Standpunkt vertreten zu können glaubt. Aufhebung wegen inhaltl Rechtswidrigkeit.