§ 58 Abs 1 AVG (Bescheid, wesentliche Merkmale, schlecht lesbare Begründung allein nicht schädlich)
§ 6 ZustG (im Falle zweier gültiger Zustellungen desselben Schriftstückes ist die erste Zustellung maßgeblich; inhaltliche Identität erforderlich; Unterschiede im Grad der Lesbarkeit der Begründung unmaßgeblich)