§ 51 Abs 7 VStG (Berufungsentscheidung, innerhalb von 15 Monaten nach Einbringung der Berufung, sonst Außerkrafttreten des erstinstanzlichen Bescheides; gilt nicht, wenn nicht nur der Beschuldigte Berufungsrecht hat)
VwGH 22.11.1994, 94/11/0300
§ 51 Abs 7 VStG (Berufungsentscheidung, innerhalb von 15 Monaten nach Einbringung der Berufung, sonst Außerkrafttreten des erstinstanzlichen Bescheides; gilt nicht, wenn nicht nur der Beschuldigte Berufungsrecht hat)
VwGH 22.11.1994, 94/11/0300