§ 9 Abs 7 lit a Sbg BauPolG (Baubewilligung; Erlöschen bei nachfolgender Erteilung einer Baubewilligung für dasselbe Grundstück; Erteilung einer Baubewilligung aufgrund neuen Antrags des Konsenswerbers nach Aufhebung einer ersten Baubewilligung durch die Vorstellungsbehörde; keine Verpflichtung zur Entscheidung über den ursprünglichen Antrag, da nach Salzburger Baurecht nicht mehrere Bewilligungen für dasselbe Grundstück möglich)