§ 46 Abs 1 VwGG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, minderer Grad des Versehens; Fehler der Kanzleikraft; Überblättern eines Kalenderblatts bei Fristeintragung; Einhaltung der berufsgebotenen Sorgfaltspflicht bei der Termin- und Fristevidenz)
VwGH 29.11.1994, 94/05/0199