§ 33 Abs 1 VwGG (Beschwerde, Klaglosstellung, Einstellung; Abschluss einer Vereinbarung zwischen Beschwerdeführer und Mitbeteiligtem; Einstellung des Verfahrens wegen Gegenstandslosigkeit)
§ 33 Abs 1 VwGG (Beschwerde, Klaglosstellung, Einstellung; Abschluss einer Vereinbarung zwischen Beschwerdeführer und Mitbeteiligtem; Einstellung des Verfahrens wegen Gegenstandslosigkeit)