§ 46 Abs 1 VwGG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis; Fehler bei der Kuvertierung oder Postaufgabe eines zuverlässigen Angestellten eines Rechtsanwaltes)
VwGH 21.09.1994, 94/01/0570, 0571
§ 46 Abs 1 VwGG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis; Fehler bei der Kuvertierung oder Postaufgabe eines zuverlässigen Angestellten eines Rechtsanwaltes)
VwGH 21.09.1994, 94/01/0570, 0571