§ 52 Abs 5 VermG (Darstellung des Grenzverlaufes eines Grundstücks in der Katastralmappe; Nichtübereinstimmung mit dem seit der letzten Vermessung unverändert gebliebenen Grenzverlauf in der Natur; Berichtigung der Katastralmappe von Amts wegen; allfälliger Antrag zurückzuweisen)
VwGH 20.10.1994, 94/06/0144