§ 34 Abs 1 VwGG (Bescheidbeschwerde, Legitimation, keine; keine Möglichkeit der Rechtsverletzung; Bekämpfung eines Aussetzungsbescheides nach § 38 AVG in einem Verordnungsverfahren im gemeindlichen Instanzenzug, Vorstellung; Abweisung der Vorstellung; keine Möglichkeit der Rechtsverletzung, da im Verordnungsverfahren keine Parteistellung; durch die Aussetzung und die darauf bezügliche Vorstellungsentscheidung daher keine Rechtsverletzungsmöglichkeit)