§ 5 Abs 1 Sbg LStG (Straßen, Anforderungen an Bau; so, dass sie unter Bedachtnahme auf die durch Witterungsverhältnisse und Elementarereignisse bedingten Umstände ohne Gefahr benützt werden können, Wahrung der Interessen der Nachbarn; keine Parteistellung aufgrund der ausdrücklichen Regelung in § 6 Abs 7 )
§ 6 Abs 1 Sbg LStG (Landesstraßen, Gemeindestraßen, Interessentenstraßen; Errichtung, Baubewilligung)