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VwGH 17. 11. 1994, 94/06/0212 (STRASSENWESEN)

JudikaturSTRASSENWESENZfV 1996/263ZfV 1996, 120

§ 49 Abs 2 Tir StrG 1989 (Einfriedungen außerhalb des Baulandes und außerhalb geschlossener Ortschaften; Entfernung von allen Straßen mindestens 2 m; Entfernung und Neuerrichtung eines innerhalb des Mindestabstandes bestehenden Zaunes, Unzulässigkeit auch bei Verwendung der existierenden Bodenvertiefung für Steher)

VwGH 17.11.1994, 94/06/0212

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