§ 20 Abs 3 Tir StrG 1989 (Weginteressentschaft, Bildung; einfache Mehrheit der Interessenten, auf die mindestens 75 vH der Beitragsanteile entfallen)
§ 20 Abs 3 Tir StrG 1989 (Weginteressentschaft, Bildung; einfache Mehrheit der Interessenten, auf die mindestens 75 vH der Beitragsanteile entfallen)