§ 5 Abs 2a StVO 1960 (Atemluftuntersuchung, Voraussetzungen)
§ 5 Abs 4 lit c StVO 1960 (Vorführung vor Arzt zwecks Feststellung des Grades der Alkoholeinwirkung, Voraussetzungen; Verdacht der Verursachung eines Verkehrsunfalles in alkoholisiertem Zustand, keine Vornahme einer Untersuchung gem Abs 2a)