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VwGH 25. 3. 1994, 93/02/0198 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 1996/234ZfV 1996, 112

§ 89a Abs 7 letzter Satz StVO (Kostenvorschreibung 3 Jahre nach Entfernung des Gegenstandes nicht mehr zulässig)

VwGH 25.03.1994, 93/02/0198

Gem § 89a Abs 7 lS StVO ist eine Kostenvorschreibung nach Ablauf von 3 Jahren nach Entfernung des Gegenstandes unzulässig. Der Fristablauf ist bei der E über die Berufung zu berücksichtigen und der erstinstanzl B im Grunde des § 66 Abs 4 AVG aufzuheben.

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