§ 77 Abs 1 zweiter Satz GewO 1973 idF Nov 399/1988 (Betriebsanlage, Genehmigung keine, wenn durch Rechtsvorschriften verboten; Baubewilligungsbescheid, im Sachverhaltsbereich zu berücksichtigen)
§ 103 Abs 1 Nö BauO (Baubewilligungsbescheid, Erlöschen; Feststellung des Eintrittes der Rechtskraft, Vollendung des Gebäudes, auch Rohbau)