§ 74 Abs 2 Z 1 GewO 1973 idF vor Nov 1992 (Gefährdung der Gesundheit; gesundheitsgefährdende Immissionen, nur physische Einwirkungen durch die der Art des Betriebes gemäße Inanspruchnahme, nicht rechtswidriges Verhalten von Gästen)
VwGH 22.11.1994, 93/04/0009