§ 2 Abs 2 Z 3 AsylG 1991 (keine Gewährung von Asyl, wenn Flüchtling bereits in einem anderen Staat vor Verfolgung sicher war; Verfolgungssicherheit eines Staatsangehörigen Bangladeshs in Rumänien, Behauptung einer tatsächlich nicht vorliegenden Verfolgungssicherheit, Stellungnahmemöglichkeit des Antragstellers)
VwGH 23.11.1994, 94/20/0019