§ 4 AsylG 1991 (Gewährung von Asyl, Ausdehnung auf minderjährige Kinder und Ehegatten, Voraussetzungen, bereits gewährtes Asyl für Elternteil oder Ehegatten)
VwGH 25.11.1994, 94/19/0764
Die in § 4 AsylG vorgesehene Ausdehnung der Gewährung von Asyl setzt voraus, dass dem Ehegatten bzw einem Elternteil bereits Asyl gewährt worden ist. Dass diese Voraussetzung jedoch in den vorliegenden Fällen zuträfe, behaupten die Bfinnen selbst nicht. Im Gegensatz zu ihrer Auffassung kommt es freil nicht darauf an, ob dem Ehegatten bzw Vater rechtsrichtigerweise Asyl hätte gewährt werden müssen (VwGH 25.08.1994, 94/19/1220).