§ 5 Abs 1 AufenthaltsG (Aufenthaltsbewilligung, Versagung, Vorliegen eines Sichtvermerksversagungsgrundes; Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, keine Bedachtnahme auf „Familienzusammenführung“)
§ 10 Abs 1 Z 4 FrG (Sichtvermerksversagung, Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit; Lenken eines Kfz in alkoholisiertem Zustand und ohne im Besitz einer Lenkerberechtigung zu sein)