§ 37 FrG (Verbot der Abschiebung, Zurückschiebung und Zurückweisung)
§ 54 FrG (Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung in einen bestimmten Staat; Asylverfahren, Prüfung der wohlbegründeten Furcht vor Verfolgung auf Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu sozialer Gruppe oder politischen Gesinnung, Ermittlungsergebnisse, Verwertung im Verfahren nach § 54 )