§ 18 Abs 1 Z 1 FrG (Aufenthaltsverbot, bestimmte Tatsache, Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit; rechtskräftige Verurteilung wegen Suchtgiftdelikte, rechtskräftige Bestrafung wegen Übertretung des FrPolG)
§ 20 Abs 1 FrG (Unzulässigkeit des Aufenthaltsverbotes, Interessensabwägung; besondere Gefährlichkeit der Suchtgiftdelikte)