§ 18 Abs 1 FrG (Aufenthaltsverbot, Erlassung, Annahme der Interessensgefährdung, Beurteilung aufgrund bestimmter Tatsache)
§ 18 Abs 2 Z 1 FrG (Aufenthaltsverbot, Bestimmte Tatsache, rechtskräftige Verurteilung von einem inländischem Gericht; hier Diebstahl, gewerbsmäßig schwerer Einbruchsdiebstahl und Suchtgiftbesitz)