§ 54 Abs 1 FrG (Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung in einen bestimmten Staat, Abschiebung vor Erhebung der VwGH-Beschwerde, rechtliches Interesse an Sachentscheidung, keines)
VwGH 17.11.1994, 94/18/0518
Mit dem angef B vom 9. 11. 1993 wurde gem § 54 Abs 1 FrG festgestellt, dass keine stichhaltigen Gründe für die Annahme bestünden, dass der Bf in der Türkei gem § 37 Abs 1 oder 2 FrG bedroht sei. Der Bf wurde am 11. 11. 1993 in die Türkei abgeschoben. Am 23. 11. 1993 erhob der Bf Beschw beim VfGH, die mit Erk vom 02.07.1994, B 2233/93 abgewiesen und dem VwGH abgetreten wurde.