§ 21 FrG (Gültigkeitsdauer des Aufenthaltsverbotes, Ausmaß der vom Gericht verhängten Strafe, Berücksichtigung, keine)
VwGH 29.09.1994, 94/18/0461
1. Das Ausmaß der vom Gericht für eine Straftat verhängten Strafe ist zwar für das Vorliegen des Tatbestandes nach § 18 Abs 2 Z 1 erster Fall FrG von Bedeutung (gehört jedoch nicht zu den für die Erlassung des Aufenthaltsverbotes maßgebl Umständen iSd § 21 Abs 2 FrG, hat es doch für die für die Festsetzung der Gültigkeitsdauer maßgebl Prognose über den Gefährdungszeitraum (vgl die Erläuterungen zur Regierungsvorlage 692 BlgNR 18. GP, 39) für sich allein keine Aussagekraft.