§ 18 Abs 1 FrG (Aufenthaltsverbot, Erlassung, Annahme der Interessensgefährdung, Beurteilung aufgrund bestimmter Tatsache; rechtskräftige Verurteilungen wegen Verletzung der Unterhaltspflicht, rechtskräftige Bestrafungen nach § 4 StVO )
§ 26 FrG (Aufhebung des Aufenthaltsverbotes, Wegfall der Gründe, keiner, keine Berücksichtigung der Tilgung gerichtlicher Verurteilungen da objektiv vorhersehbar)