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Eine wiederholte Verletzung der Dreimonatsfrist gem § 21 Abs 1 PSG stellt einen wichtigen Grund für die Abberufung des Stiftungsprüfers dar

Judikatur - OGHStiftungswesenMag. Dr. Klaus OberndorferZfS (Index) 2014, 74 - 79 Heft 2 v. 1.6.2014

OLG Linz 7. 4. 2014, 6 R 66/14i; OLG Wien 14. 3. 2012, 28 R 40/12a; OLG Linz 6 R 47/11s; OGH 6 Ob 145/09f

Schlagwörter:

Zivilrecht; Privatstiftung; Stiftungsprüfer; Abberufung; aus wichtigem Grund; Jahresabschluss; Prüfung; grobe Pflichtverletzung; Missachtung; Bestellung; Abberufungsgründe; Fristüberschreitung;

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