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Zuwendungen nach eigenem Ermessen rechtfertigen keine Abberufung des Vorstands wegen grober Pflichtverletzung

Judikatur - OGHStiftungswesenMag. Dr. Klaus OberndorferZfS (Index) 2014, 80 - 84 Heft 2 v. 1.6.2014

OLG Linz 24. 6. 2013, 6 R 96/13z; OGH 6 Ob 85/01w; OGH 6 Ob 157/12z

Schlagwörter:

Zivilrecht; Privatstiftung; Vorstandsmitglieder; Stiftungsvorstand; Abberufung; aus wichtigem Grund; Zeithonorar; grobe; Pflichtverletzung; Vorstandsvergütung; Überbezug; Sorgfaltspflichten; Übergenüsse;

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