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Ausübung des Änderungsrechtes nach dem Tod des Stifters

StiftungswesenJudikaturMag. Petra Hager, RAA (Anmerkung)ZfS (Index) 2012, 177 - 179 Heft 4 v. 1.12.2012

§ 33 PSG; § 3 PSG

Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob die Stiftungserklärung nach dem Tod des Stifters widerruf- oder änderbar ist. Kann eine solche Änderung im Falle einer Spezialvollmacht sowie die Eintragung einer Stiftungszusatzurkunde auch nach dem Ableben erfolgen?

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