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VfGH: Auch die aktuelle Fassung des § 1 Abs 5 letzter Satz StiftungseingangssteuerG verfassungswidrig

StiftungswesenJudikaturAnm. v. MMag. Dr. Ernst Marschner LL.M., StB, Universitätslektor, Schriftleiter ZfS (Bereich Abgabenrecht)ZfS (Index) 2012, 51 - 52 Heft 1 v. 1.3.2012

§ 1 Abs 5 StiftEG; BGBl I Nr 52/2009; BGBl I Nr 5/2012; § 19 Abs 2 ErbStG

Der Beitrag fasst die Entscheidungsgründe des VfGHs in der Causa Verfassungswidrigkeit des § 1 Abs 5 letzter Satz StiftungseingangssteuerG zusammen. Mit einer Entscheidungsanmerkung von Ernst Marschner.

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