§ 2 Abs 1 UStG; Art 4 Abs 1 und 2 der 6. EG-RL (77/388/EWG)
In der vorliegenden Entscheidung stellte der VwGH fest, inwieweit die Nutzungsüberlassung einer Wohnimmobilie an den Stifter bzw. Begünstigten eine unternehmerische Tätigkeit darstellt und zum Vorsteuerabzug berechtigt. Mit Entscheidungsanmerkungen von Sandra Moser und Ingrid Rattinger.