§ 30 Abs 2 PSG; § 27 Abs 2 Z 1 PSG
Vorliegende Entscheidung widmet sich unter anderem der Bekämpfbarkeit stiftungsrechtlicher Beschlüsse, welche auf Einsichtnahme bzw. auf Erteilung von Auskünften gerichtet sind.
§ 30 Abs 2 PSG; § 27 Abs 2 Z 1 PSG
Vorliegende Entscheidung widmet sich unter anderem der Bekämpfbarkeit stiftungsrechtlicher Beschlüsse, welche auf Einsichtnahme bzw. auf Erteilung von Auskünften gerichtet sind.