§ 33 Abs 3 PSG
In der vorliegenden Entscheidung stellte sich dem OGH die Frage, ob der Stifter rekurslegitimiert ist im Verfahren betreffend die (Anmeldung der) Eintragung von Änderungen der Stiftungserklärung in das Firmenbuch nach § 33 Abs 3 PSG ist. Kann der Stifter Firmenbucheintragungen, die vom Stiftungsvorstand gem. § 33 Abs 3 PSG angemeldet wurden, anfechten?