Zusammenfassung: Der liechtensteinische OGH äußerte sich in gegenständlicher Entscheidung dahingehend, ob Begünstigte einer Stiftung aktiv legitimiert sind, auf Anfechtung (respektive Aufhebung) von Beschlüssen des Stiftungsrats zu klagen. Besteht eine Aktivlegitimation hinsichtlich einer Feststellungsklage betreffend die Nichtigkeit (Unwirksamkeit) derartiger Stiftungsratsbeschlüsse? Mit Anmerkungen zu der Entscheidung von Thomas Hosp.