§ 5 PSG; § 30 PSG; § 35 Abs 1 Z 5 PSG
Der OGH stellte in gegenständlicher Entscheidung fest, ob Personen, deren Stellung als Begünstigter der Stiftung aufschiebend bedingt oder aber befristet ist (potentiell Begünstigte), einen Auskunftsanspruch nach § 30 PSG geltend machen können. Sind potentiell Begünstigte aktuell Begünstigten der Stiftung gleichzuhalten? Mit Anmerkungen zu der Entscheidung von Nikola Leitner.