Zusammenfassung: Der OGH hatte zu beurteilen, ob im gegenständlichen Fall eine (unzulässige) Selbstzweckstiftung vorlegen war und inwieweit es sich bei den gewährten Zuwendungen um "Alibi-Zuwendungen" handelte. Das Höchstgericht stellte in diesem Zusammenhang klar, ob die Beurteilung des Vorliegens einer Selbstzweckstiftung Prüfungsgegenstand einer Sonderprüfung nach § 31 Abs 2 PSG sein kann.
Rechtsgrundlagen: § 31 Abs 2 PSG