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Judikatur - Zivilrecht: Änderung der Stiftungsurkunde - Anmelderecht des Stifters

StiftungswesenZfS (Index) 2007, 83 - 84 Heft 3 v. 1.11.2007

§ 12 HGB; § 17 Abs 2 GmbHG; § 33 Abs 3 PSG; § 12 PSG; § 51 GmbHG

Anmeldungen von Änderungen der Stiftungserklärungen fallen in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich des Stiftungsvorstands; ein subsidiäres Anmelderecht der Stifter besteht nicht. Die Missachtung der Anmeldepflicht durch den Stiftungsvorstand kann dessen Abberufung aus wichtigem Grund rechtfertigen.

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