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OGH: Fristberechnung bei elektronischer Zustellung von Beschlüssen

StiftungswesenPeter CsoklichZfS (Index) 2006, 155 - 158 Heft 4 v. 1.4.2006

Die Zulässigkeit der elektronischen Zustellung gerichtlicher Erledigungen setzt die elektronische Geltendmachung der Eingabe nicht voraus. Eine nicht am Verfahren beteiligte Person ist als " andere Person" iSd § 46 Abs 3 AußStrG zu qualifizieren.

OGH 14.09.2006, 6 Ob 199/06 t

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