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OGH: Fristberechnung bei elektronischer Zustellung von Beschlüssen

StiftungsrechtPeter CsoklichZfS (Index) 2006, 155 - 158 Heft 4 v. 1.12.2006

§ 1 Abs 3 ERV 2006; § 89a GOG; § 46 Abs 3 AußStrG

Die Zulässigkeit der elektronischen Zustellung gerichtlicher Erledigungen setzt die elektronische Geltendmachung der Eingabe nicht voraus. Eine nicht am Verfahren beteiligte Person ist als " andere Person" iSd § 46 Abs 3 AußStrG zu qualifizieren.

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