Zusammenfassung: Das OLG Wien erörtert in gegenständlicher Judikatur den Inhalt der Stiftungsurkunde und die Problematik unwirksamer Satzungsbestimmungen. Laut Gericht steht dem Stifter Rekurs gegen das Firmengericht zu bei Beschluss der Stiftungssatzungsänderung bei sonstiger Stiftungsauflösung. Weiters ergibt sich aus der Entscheidung auch, dass nach EO bestehende Pfändbarkeit von Ansprüchen nicht durch die Stiftungsurkunde ausgeschlossen werden kann. Inhaltliche Mängel der Stiftungssatzung können auch zur Nichtigerklärung eingetragener Stiftungen führen.