§ 31 Abs 5 PSG; § 72 AußStrG nF
Im Anwendungsbereich des " alten" AußStrG schloss die Feststellung einer Pflichtverletzung des Stiftungsvorstandes in einer Sonderprüfung des Firmenbuchgerichts die Wiederaufnahme des Verfahrens aus.
§ 31 Abs 5 PSG; § 72 AußStrG nF
Im Anwendungsbereich des " alten" AußStrG schloss die Feststellung einer Pflichtverletzung des Stiftungsvorstandes in einer Sonderprüfung des Firmenbuchgerichts die Wiederaufnahme des Verfahrens aus.