§ 1 Abs 2 VBG; § 32 VBG
Der OGH erläutert, dass Dienstverträge zu gemeinnützigen Privatstiftungen vom Geltungsbereich des VBG umfasst sind, wenn die Bildung der vertretungsbefugten Organe unter beherrschendem Einfluss des Bundes steht.
§ 1 Abs 2 VBG; § 32 VBG
Der OGH erläutert, dass Dienstverträge zu gemeinnützigen Privatstiftungen vom Geltungsbereich des VBG umfasst sind, wenn die Bildung der vertretungsbefugten Organe unter beherrschendem Einfluss des Bundes steht.