Deskriptoren: Gemeiner Wert; Wiener Verfahren; Stiftungseingangssteuer; GmbH-Anteil; KESt.
Normen: § 1 Abs 5 StiftEG, § 10 BewG, § 13 BewG
Das BFG verneint die Anwendung des Wiener Verfahrens, wenn Anteile an einer nicht betriebsführenden GmbH gestiftet werden. Persönliche Steuerschulden für künftige Kapitalerträge können bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden.

