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BFG: Stiftungseingangssteuer ist von Kurswerten des Aktivvermögens abzuleiten bei vermögensverwaltender GmbH

JudikaturAbgabenrechtMichael PetritzZFS 2026, 41 Heft 1 v. 4.5.2026

Deskriptoren: Gemeiner Wert; Wiener Verfahren; Stiftungseingangssteuer; GmbH-Anteil; KESt.

Normen: § 1 Abs 5 StiftEG, § 10 BewG, § 13 BewG

Das BFG verneint die Anwendung des Wiener Verfahrens, wenn Anteile an einer nicht betriebsführenden GmbH gestiftet werden. Persönliche Steuerschulden für künftige Kapitalerträge können bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden.

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