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VwGH: Substanzzuwendung aus Liechtensteinischer Stiftung

JudikaturAbgabenrechtErnst MarschnerZFS 2026, 29 Heft 1 v. 4.5.2026

Deskriptoren: Liechtensteinische Stiftung; Substanzzuwendung; Zuwendungsbesteuerung.

Normen: § 27 Abs 5 Z 7 EStG, § 27 Abs 5 Z 8 EStG

Die Sichtweise, dass auch Zuwendungen ausländischer Stiftungen als steuerfreie Substanzauszahlungen angesehen werden könnten, dies allerdings nur bei Erfüllung der gesetzlichen, in § 27 Abs 5 Z 8 EStG geregelten Voraussetzungen, steht mit dem Gesetzeswortlaut im Einklang ... Eine nicht steuerbare Substanzauszahlung gemäß § 27 Abs 5 Z 8 EStG liegt ausschließlich dann vor, wenn Zuwendungen sowohl im (ordnungsgemäß geführten) Evidenzkonto Deckung finden, als auch den maßgeblichen Wert – dessen Ermittlung in § 27 Abs 5 Z 8 lit b EStG geregelt ist – übersteigen. Damit reicht bereits die Nichterfüllung einer dieser beiden Voraussetzungen als tragfähige Begründung dafür, eine Zuwendung gemäß § 27 Abs 5 Z 7 EStG nicht als (nicht steuerbare) Substanzauszahlung einzustufen.

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