Deskriptoren: Liechtensteinische Stiftung; Substanzzuwendung; Zuwendungsbesteuerung.
Normen: § 27 Abs 5 Z 7 EStG, § 27 Abs 5 Z 8 EStG
Die Sichtweise, dass auch Zuwendungen ausländischer Stiftungen als steuerfreie Substanzauszahlungen angesehen werden könnten, dies allerdings nur bei Erfüllung der gesetzlichen, in § 27 Abs 5 Z 8 EStG geregelten Voraussetzungen, steht mit dem Gesetzeswortlaut im Einklang ... Eine nicht steuerbare Substanzauszahlung gemäß § 27 Abs 5 Z 8 EStG liegt ausschließlich dann vor, wenn Zuwendungen sowohl im (ordnungsgemäß geführten) Evidenzkonto Deckung finden, als auch den maßgeblichen Wert – dessen Ermittlung in § 27 Abs 5 Z 8 lit b EStG geregelt ist – übersteigen. Damit reicht bereits die Nichterfüllung einer dieser beiden Voraussetzungen als tragfähige Begründung dafür, eine Zuwendung gemäß § 27 Abs 5 Z 7 EStG nicht als (nicht steuerbare) Substanzauszahlung einzustufen.

