Das österreichische Privatstiftungssteuerrecht enthält eine ganze Reihe von internationalen Bezügen.11Siehe allgemein bereits Lang, Österreichische Stiftungen im internationalen Ertragsteuerrecht, SWK 1990, A I 172 ff; Lang, Die Stiftung im internationalen Ertragsteuerrecht, in Csoklich/Müller (Hrsg) Die Stiftung als Unternehmer (1990) 185 ff; Lang, Internationale Aspekte des Privatstiftungsrechts, in Constantia Privatbank (Hrsg) Privatstiftungen (1993) 55 ff; weiters zB Toifl, Entwicklung des Stiftungssteuerrechts bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, SWI 2008, 437 ff. Dazu zählen nicht nur die historische „Zuzugsbegünstigung“22Siehe Art VIII des PSG, BGBl 1993/694, und dazu zB Lang, „Zuzugsbegünstigung“ für Privatstiftungen, SWI 1993, 206 ff; Cerha, Übertragung von Auslandsinvestitionen in eine österreichische Stiftung, in Constantia Privatbank AG (Hrsg), Die österreichische Stiftung (1993) 27 (44 ff); Achatz, Zur Rückübertragung ausländischer Stiftungen an österreichische Privatstiftungen, SWI 1994, 91 ff; Gassner, Zuzugsbegünstigung für Privatstiftungen auch nach dem 31. 12. 1995? SWI 1995, 410 f; wN bei Arnold in Arnold/Stangl/Tanzer, Privatstiftungs-Steuerrecht2 (2009) Rz II/121. Zur Bedeutung für Nachstiftungen an bereits zum 31.12.1995 zum Firmenbuch angemeldete Privatstiftungen siehe noch Rz 324 StiftRL 2001. und Fragen der Besteuerung von Zuwendungen an Stiftungen durch ausländische Stifter,33Siehe zB zur Anwendbarkeit von Erbschaftssteuerabkommen auf die Stiftungseingangssteuer EAS 3428 = SWI 2021, 58 (USA), EAS 3435 = SWI 2022, 126 (Schweiz), und EAS 3443 = SWI 2023, 154 (Frankreich). Siehe zur früheren Doppelbelastung mit in- und ausländischer Erbschafts- oder Schenkungssteuer zB EAS 1244 = SWI 1998, 251, und EAS 2771 = SWI 2006, 540, und weiters etwa Marschner/Offerhaus/Wimmer, Die Errichtung einer österreichischen Privatstiftung durch deutsche Unternehmer, in Eiselsberg (Hrsg), Stiftungsrecht Jahrbuch 2007 (2007) 201 (208 f). sondern vor allem auch die Besteuerung von Auslandseinkünften auf Ebene der Stiftung44Siehe zB zur Beteiligungsertragsbefreiung nach § 13 Abs 2 iVm § 10 und § 10a KStG Marschner, Optimierung der Familienstiftung4 (2019) Rz 896 ff; Ludwig in Arnold/Ludwig (Hrsg), Stiftungshandbuch3 (2022) Rz 12/45 ff. und jene von Geld- und Sachzuwendungen an beschränkt steuerpflichtige Begünstigte. Dem letztgenannten Themenkomplex ist – aus der Perspektive des österreichischen Steuerrechts55Daneben besteht eine Reihe von Fragen der Behandlung durch das Ausland, sowohl hinsichtlich der Auslandseinkünfte einer Privatstiftung als auch der Zuwendungen an Begünstigte. Dazu gehört beispielsweise die Schweizer Transparenzbetrachtung für gewisse Stiftungen (dazu Altorfer, Die schweizerische Steuersicht auf österreichische Privatstiftungen, SWI 2024, 603 ff). Weiters wurden zB in Schrifttum und Verwaltungspraxis speziell Fragen der Berechtigung einer Stiftung zur Quellensteuerreduktion in den USA im Lichte der abkommensrechtlichen Limitation-on-Benefits-Klausel (Art 16 Abs 1 lit g) diskutiert (dazu EAS 1104 = SWI 1998, 26; EAS 2080 = SWI 2002, 402; Tanzer in Arnold/Stangl/Tanzer, Privatstiftungs-Steuerrecht2 (2009) Rz I/126 ff; Marschner, Optimierung der Familienstiftung4 (2019) Rz 912; zur Quellenbesteuerung siehe Arming, Die Anwendung des neuen US-Quellensteuer-Abzugsverfahrens auf österreichische Privatstiftungen, SWI 2002, 68 ff). Aber auch die – durch das JStG 2009 (dBGBl I 2008, 2794) unionsrechtlich entschärfte – deutsche Zurechnungsbesteuerung nach § 15 dAStG und der „EU/EWR-Escape“ in § 15 Abs 6 dAStG für österreichische Familienstiftungen stand im Fokus der Diskussion (siehe zB Reiter/Kulischek, Die österreichische Privatstiftung – Gestaltungsinstrument der Nachfolgeplanung auch für deutsche Staatsbürger? ZFS 2011, 11 ff und 60 ff; Offerhaus, Die Neuregelung der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen, in Fraberger/Petritz (Hrsg), Handbuch Estate Planning (2011) 633 ff; Haas, Vermeidung der Hinzurechnungsbesteuerung bei österreichischen Privatstiftungen mit deutschen Begünstigten, SWI 2014, 273 ff; Moser, Restriktivere Anwendung der deutschen Besteuerung ausländischer Familienstiftungen durch den neuen dAStG-Anwendungserlass? SWI 2024, 184 ff); diese „Entschärfung“ wurde vom BFH über die Kapitalverkehrsfreiheit auf Drittstaatsfälle ausgedehnt (BFH 3. 12. 2024, IX R 32/22). Zudem hatten sich auch ausländische Gerichte mit der Abkommensberechtigung österreichischer Stiftungen und Zurechnungskonflikten zu befassen (dazu Lang, Her Majesty the Queen vs Peter Sommerer: Abkommensrechtliche Fragen der Zurechnung von Einkünften, in Fitz ua (Hrsg) Festschrift für Hellwig Torggler (2013) 713 ff). – der folgende Beitrag gewidmet, der seinerseits eine erneute Bestandsaufnahme der diesbezüglichen Rechtsentwicklungen des vergangenen Jahrzehnts unternimmt.66Siehe bereits Kofler, Die österreichische Privatstiftung im Internationalen Steuerrecht: Zuwendungen an ausländische Begünstigte, ZFS 2015, 231 (231 ff).

