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Privatstiftung und Pflichtteilsrecht

Zivilrechto. Univ.-Prof. Mag. Dr. Martin KarollusZFS 2025, 132 Heft 3 v. 6.11.2025

Das Spannungsverhältnis zwischen Privatstiftungen und dem Pflichtteilsrecht war bereits mehrfach Gegenstand von Beiträgen in der ZfS.11Siehe nur Schauer, Die Privatstiftung als Funktionsäquivalent der Schenkung auf den Todesfall, ZfS 2006, 52 ff; Oberndorfer/Zobl, Stiftungsrechtliche Highlights des ErbRÄG 2015, ZfS 2016, 3 f; Kepplinger, Die „Vermögensopfertheorie“ im Lichte des ErbRÄG 2015, ZfS 2017, 3 ff; Zöchling-Jud, Nochmals: Privatstiftung und Pflichtteilsrecht nach dem ErbRÄG 2015, ZfS 2017, 162 ff. Das runde Jubiläum der ZfS – sowie das ebenso runde Jubiläum der Erbrechtsreform22Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 – ErbRÄG 2015, BGBl I 2015/87., mit der die Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen tiefgreifend verändert und auch einige Bestimmungen konkret zu Privatstiftungen geschaffen wurden – bieten einen guten Anlass für eine Zwischenbilanz.

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