Das Spannungsverhältnis zwischen Privatstiftungen und dem Pflichtteilsrecht war bereits mehrfach Gegenstand von Beiträgen in der ZfS.1 Das runde Jubiläum der ZfS – sowie das ebenso runde Jubiläum der Erbrechtsreform2, mit der die Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen tiefgreifend verändert und auch einige Bestimmungen konkret zu Privatstiftungen geschaffen wurden – bieten einen guten Anlass für eine Zwischenbilanz.

