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BFG: Höhe der Gutschrift der Zwischensteuer bei negativen Einkünften

JudikaturAbgabenrechtErnst MarschnerZFS 2025, 71 Heft 2 v. 23.7.2025

Deskriptoren: Zwischenkörperschaftsteuer; Gutschrift; negative Bemessungsgrundlage.

Normen: § 13 Abs 3 KStG, § 13 Abs 4 KStG, § 24 Abs 5 KStG

Der Unterschiedsbetrag gemäß § 24 Abs 5 Z 3 lit a KStG kann maximal die Summe der Zuwendungen im Sinn des § 27 Abs 5 Z 7 EStG im Gutschriftsjahr betragen. Negative Einkünfte gemäß § 13 Abs 3 Z 1 lit b EStG vermitteln keine Zwischensteuergutschrift.

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